Die Bedrohung im Maerz
26.03.2020
Jede Geschichte hat was und die vom Januar 2020 hat eine Nachgeschichte.
Die Frage: Hat denn Unrecht nun Recht oder wer ein NEIN nicht akzeptiert, hat er dann das Recht andere in die Schranken zu weisen?
Bitte mal daran denken, es gab mal eine friedliche Revolution!
Am 07.03.2020 war ich mit meinem Enkel unterwegs.
In der Nähe der gesperrten Brücke Pfarrgasse kam mir der Besitzer vom Klangkino mit Hund entgegen, er grüßt ja schon lange nicht mehr. Ich habe seinen Garten drei Jahre im Urlaub gepflegt, beim Vergessen geht heute vieles schneller.
Fünf Meter später wetterte er hinter mir her:
Punkt 1: Weil er den Sportplatz nicht benutzen darf zu Himmelfahrt. Dollarzeichen in Gefahr.
Punkt 2: Wie ich mir anmaßen könnte, über die Unsauberkeit rund um sein Gelände das Ordnungsamt zu informieren.
Punkt 3: Wenn seine Veranstaltungen bis früh 10 Uhr gehen, sollte mich das nichts angehen. Genehmigt vom Amt.
Punkt 4: Meine scheiß Internetseite, da hat er vielleicht seinen Mist gesehen, nur dass ich gekehrt habe und er nicht.
Wichtigster Hinweis von IHM, ich sollte in Zukunft doch Obacht geben und wenn ich Ärger haben will, kann ich das haben.
Vieles war wie bei einem kleinen Kind, nur das Deutsch war deutlicher und gut zu hören. Es gab keine Zeugen und so nahm ich es sprachlos hin.
Sowas passiert, wenn ein Amt keine Rückantwort gibt, obwohl ich einen Termin gesetzt hatte. Wenn man überlegt, dass laut Aussage vom Bürgermeister in der Stadtratssitzung vom 18.02.2020, die VG über 1 Million Euro an Personalkosten pro Jahr vertilgt!!! Da bleiben Fragen offen……….
So, am 08.03.2020 war ich an der Reihe. Habe ihm ein paar SMS gesendet und mich für seine Bedrohung gegenüber meiner Person bedankt. Er sollte eigentlich wissen, wie lange ich schon im Mobilfunkgeschäft tätig bin. Als ich ihm noch kostenlos geholfen habe, war ich ein Guter.
Jetzt ist man ein Blödmann, Arschloch, sollte mir doch bei Ihm eine braune Zunge holen und den Leuten nicht auf den Sack gehen.
Das Toilettenpapier ist für die linke und rechte Hand gedacht.
Für seine Großzügigkeit oder Dummheit möcht ich mich bedanken. Seine anderen SMS sind gespeichert und der Chef von der VG hat auch eine Kopie erhalten. Sollte was passieren, bekommt die Polizei die gesammelten Werke.
Gruß Herr Pe.
Eilmeldung
Eilmeldung der Thüringer Allgemeinen Lokales Sömmerda vom 21.03.2020
Himmelfahrt-Festival in Gebesee ist abgesagt
TA Text: Viel Energie wurde in die Vorbereitung des Himmelfahrt-Festivals von Gebesee gesteckt. Doch Corona macht das Event unmöglich.
Sonntag, der 03.11.2019 um 15.46 Uhr, was für eine Energie.
Normalos gehen da spazieren, doch die Vorbereitungen liefen schon auf Hochtouren und ein Schrottcontainer wurde dreimal umgeräumt.
Unten die Ansicht ist von Gebesee wenn man von Ringleben kommt.
Hier fehlt die Energie.
Bild vom 23.03.2020
Positiv:
Nach 10 Jahren kann man ohne 24 stündiger Beschallung zu Himmelfahrt, wieder unbeschwert Sport auf dem Sportplatz treiben und sich gemütlich zusammensetzen.
Natürlich nach Corona.
Negativ:
Unsere Polizeistation am Markt ist dann aber nicht mehr 24 Stunden besetzt.
Das Entscheidungsamt wird die Entscheidung schriftlich formulieren und Sie dann informieren.
Sollten Sie mal Probleme mit einer Behörde haben gibt es einen
Bürgerbeauftragten des Freistadtes Thüringen:
https://www.buergerbeauftragter-thueringen.de
post∂buergerbeauftragter-thueringen.de
+49 (361) 57 3113871
Eine schöne Seite, und hier ein kleiner Auszug:
Bürgerfreundliche Behördensprache
„Ich erlebe es immer wieder, dass Menschen die behördliche Kommunikation nicht oder nur sehr eingeschränkt verstehen. Und: weil jeglicher Kommunikation immer auch ein Beziehungsaspekt innewohnt, erfahren die Adressaten das konkrete staatliche Handeln als ‚überheblich‘ oder ‚abgehoben‘. Sie fühlen sich ‚ausgeliefert‘ oder ‚machtlos‘. Bürger haben aber den Anspruch darauf, den Sinn, das Warum, die Hintergründe und die Zusammenhänge behördlichen Handels verstehen zu können. Gelingt dies nicht, entstehen Unsicherheit und Frustration. Beides mündet häufig in eine nahezu regelhafte Nutzung von Rechtsbehelfen und mitteln.“
(Dr. Kurt Herzberg)